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Wirtschaft

Das Wirtschaftsleben wird vornehmlich durch die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten geprägt. Die besonderen Bedürfnisse des kaufmännischen Rechtsverkehrs richten sich nach den Vorschriften des Handelsrechts, insbesondere des Handelsgesetzbuches. Die Beziehungen zwischen Lieferanten und Kunden unterliegen besonderen Vereinbarungen, die regelmäßig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt sind.

Handelsrechtliche Bestimmungen gelten in gleicher Weise für Personengesellschaften (z.B. Einzelkaufmann, oHG, KG, GmbH & Co. KG) wie für juristischen Personen (z.B. AG, GmbH). Die zwischen den Gesellschaftern und den handelnden Organen (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) bestehenden Rechte und Pflichten, werden teilweise in besonderen Gesetzen geregelt und haben sich teilweise durch die Rechtsprechung als Rechtsinstitut entwickelt.

Auch der Vertrieb, insbesondere über Handelsvertreter, unterliegt zahlreichen rechtlichen Verpflichtungen. Das gilt auch für den Wettbewerb zwischen den Unternehmen und dem Schutz der Markenrechte für Dienstleistungen und Produkte, die in den Handel gebracht werden.

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